Führerscheinausbildung Klasse B
(auch Automatik möglich)
Mindestalter
- 18 Jahre oder
- 17 Jahre (Führerschein „Begleitetes Fahren ab 17 Jahre“
Zu beachten ist:
Die Führerscheinausbildung kann bereits vor Erreichen des Mindestalters absolviert werden, jedoch muss der Fahrerlaubnisbewerber zu der theoretischen sowie der praktischen Prüfung ein bestimmtes Alter erreicht haben:
Theorie:
Die theoretische Prüfung darf erst drei Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Praxis:
Die praktische Führerscheinprüfung darf erst einen Monat vor Erreichen des Mindestalters gemacht werden.
Begleitetes Fahren ab 17 Jahre
Der Führerschein ab 17 ist eine Sonderreglung in Deutschland, die es Jugendlichen ermöglicht bereits mit 17 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B zu erwerben. Diese Fahrerlaubnis ist bis zum Vollenden des 18ten Lebensjahres mit einer Auflage verbunden, welche besagt, dass die Jugendlichen nur in Begleitung einer in der „Prüfungsbescheinigung“ eingetragenen Person ein Fahrzeug lenken dürfen. Diese Begleitperson muss bestimmte Auflagen erfüllen:
- mindestens 30 Jahre alt
- länger als fünf Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis Klasse B
- nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister
Hat der Fahrerlaubnisbewerber seine Prüfung bestanden, bekommt er die sogenannte Prüfungsbescheinigung ausgehändigt. Diese berechtigt zum Fahren mit Begleitperson in der gesamten Bundesrepublik. Da in der Bescheinigung kein Lichtbild vorhanden ist, muss zu jedem Zeitpunkt ein aktueller Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis) mitgeführt werden.
Ab dem 18. Geburtstag kann der Inhaber die Prüfungsbescheinigung gegen einen gültigen EU-Führerschein eintauschen. Hierfür ist die zuständige Straßenverkehrsbehörde zu kontaktieren.
Was darf ich mit der Führerscheinklasse B fahren?
- Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 Tonnen
- Anhänger mit einer maximalen zulässigen Gesamtmasse von 750 kg dürfen mitgeführt werden oder Anhänger mit mehr als 750 kg, wenn die Kombination nicht 3,5 Tonnen überschreitet
- Es dürfen so viele Personen mitgenommen werden, wie in den Kraftfahrzeugpapieren angegeben sind, jedoch höchstens acht Personen plus Fahrzeugführer.
Theoretische Ausbildung Führerschein Klasse B
Bevor der Fahrerlaubnisbewerber die theoretische Prüfung ablegen kann, hat er 14 theoretische Pflichtstunden zu absolvieren. Die Unterrichtsstunden zu jeweils 90 Minuten setzen sich wie folgt zusammen:
Grundstofftheme: 12 Themen
Klassenspezifische Themen: 2 Themen
insgesamt: 14 Themen
Wenn der Fahrschüler vor seiner Ausbildung bereits im Besitz einer anderen Fahrerlaubnis war, verkürzt sich die Anzahl an Grundstoffthemen auf insgesamt sechs Stück, so dass man dann insgesamt nur acht Themen besuchen muss.
Alle Unterrichtsthemen sind unabhängig voneinander, sodass es egal ist, mit welchem Thema man in der theoretischen Ausbildung beginnt. Wichtig ist jedoch, dass jedes Thema einmal besucht werden muss. Es ist also nicht möglich beispielsweise 14-mal das Thema 5 zu absolvieren.
Praktische Ausbildung Führerschein Klasse B
Im praktischen Teil der Führerscheinausbildung unterteilt man grundsätzlich in zwei verschiedene Arten der Fahrtstunden: übungsfahrten und Sonderfahrten.
Bei den übungsfahrten gibt es keine gesetzlich festgelegte Anzahl an Fahrstunden. Hierbei entscheidet der Fahrlehrer in Abstimmung mit seinem Schüler wie viele Stunden geübt werden muss.
Hauptbestandteil der praktischen Ausbildung sind die Sonderfahrten – dabei gibt es drei verschiedene Arten: überlandfahrten, Autobahnfahrten und Nacht bzw. Dämmerungsfahrten. Die Anzahl ist genau festgelegt, so muss ein Schüler bevor er die praktische Prüfung ablegen kann, insgesamt 12 Sonderfahrten á jeweils 45 Minuten gemacht haben. Hierbei gibt es eine bestimmte Aufteilung:
Überlandfahrten: 5 Fahrstunde
Autobahnfahrten: 4 Fahrstunden
Nachtfahrten: 3 Fahrstunden
insgesamt: 12 Fahrstunden á jeweils 45 Minuten
Prüfungsvorbereitung für den Führerschein Klasse B
Nach Absolvierung der Sonderfahrten wird der Fahrschüler in der Prüfungswoche intensiv vorbereitet. Hierbei werden einige übungsfahrten absolviert, die den Fahrschüler perfekt auf die Prüfungssituation einstellen und ihm damit ohne Probleme zum Führerschein verhelfen sollen. Zu der Prüfungsvorbereitung gehört beispielsweise gezieltes Training der Grundfahraufgaben: Abfahrkontrolle, Rückwärts Einparken, Rückwärtsfahren, Parklücke quer, Vollbremsung und Wenden.
Sollten Sie weitere Fragen zur Führerscheinklasse B haben, wenden Sie sich bitte telefonisch, persönlich oder per E-Mail an unsere Fahrschule.