Führerscheinausbildung Klasse A1, A2 und A

Mindestalter Führerschein Klasse A1, A2 und A

  • 16 Jahre (Klasse A1) oder
  • 18 Jahre (Klasse A2) oder
  • 24 Jahre (Klasse A)

zu beachten ist:
Die Führerscheinausbildung kann bereits vor Erreichen des Mindestalters absolviert werden, jedoch muss der Fahrerlaubnisbewerber zu der theoretischen sowie der praktischen Prüfung ein bestimmtes Alter erreicht haben:

Theorie:
Die theoretische Prüfung darf erst drei Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

Praxis:
Die praktische Führerscheinprüfung darf erst einen Monat vor Erreichen des Mindestalters gemacht werden.

Führerscheinklasse A1

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Leichtkrafträder
  • kein Führerscheinvorbesitz erforderlich
  • beinhaltet die Klasse M
  • Führbare Motorräder mit:
    einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm
    einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW

Zwei Jahre nach Erhalt der Fahrerlaubnis kann jeder Besitzer der Führerscheinklasse A1 seinen Führerschein auf
die Führerscheinklasse A2 erweitern. Nötig hierfür ist lediglich eine Praktische Prüfung. Sonderfahrten,
theoretischer Unterricht und eine theoretische Prüfung entfallen.

Führerscheinklasse A2

  • Mindestalter 18 Jahre
  • mittelschwere Krafträder
  • kein Führerscheinvorbesitz erforderlich
  • beinhaltet die Klasse A1 und M
  • Führbare Motorräder mit:
    einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
    einer Nennleistung von nicht mehr als 35 kW (47 PS)
    einem Verhältnis „Leistung zu Leergewicht“ von nicht mehr als 0,2 kW pro kg

Zwei Jahre nach Erhalt der Fahrerlaubnis kann jeder Besitzer der Führerscheinklasse A2 seinen Führerschein auf
die Führerscheinklasse A erweitern. Nötig hierfür ist lediglich eine Praktische Prüfung. Sonderfahrten,
theoretischer Unterricht und eine theoretische Prüfung entfallen.

Führerscheinklasse A

  • Mindestalter 24 Jahre
  • schwere Krafträder (auch mit Beiwagen)
  • Ab 24 Jahren kein Vorbesitz erforderlich
  • beinhaltet Klasse A1, A2 und M
  • baulich bedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
  • für Krafträder ohne Leistungsbeschränkung

Theoretische Ausbildung

Bevor der Fahrerlaubnisbewerber die theoretische Prüfung ablegen kann, hat er 16 theoretische Pflichtstunden zu absolvieren. Die Unterrichtsstunden zu jeweils 90 Minuten setzen sich wie folgt zusammen:

Grundstoffthemen: 12 Themen
Klassenspezifische Themen: 4 Themen
insgesamt: 16 Themen

Wenn der Fahrschüler vor seiner Ausbildung bereits im Besitz einer anderen Fahrerlaubnis war, verkürzt sich die Anzahl an Grundstoffthemen auf insgesamt sechs Stück, so dass man dann insgesamt nur zehn Themen besuchen muss.

Alle Unterrichtsthemen sind unabhängig voneinander, sodass es egal ist, mit welchem Thema man in der theoretischen Ausbildung beginnt. Wichtig ist jedoch, dass jedes Thema einmal besucht werden muss. Es ist also nicht möglich beispielsweise 16-mal das Thema 5 zu absolvieren.

Praktische Ausbildung

Im praktischen Teil der Führerscheinausbildung unterteilt man grundsätzlich in zwei verschiedene Arten der Fahrtstunden: übungsfahrten und Sonderfahrten.

Bei den übungsfahrten gibt es keine gesetzlich festgelegte Anzahl an Fahrstunden. Hierbei entscheidet der Fahrlehrer in Abstimmung mit seinem Schüler wie viele Stunden geübt werden muss.

Hauptbestandteil der praktischen Ausbildung sind die Sonderfahrten – dabei gibt es drei verschiedene Arten: überlandfahrten, Autobahnfahrten und Nacht bzw. Dämmerungsfahrten. Die Anzahl ist genau festgelegt, so muss ein Schüler bevor er die praktische Prüfung ablegen kann, insgesamt 12 Sonderfahrten á jeweils 45 Minuten gemacht haben. Hierbei gibt es eine bestimmte Aufteilung:

Überlandfahrten: 5 Fahrstunden
Autobahnfahrten: 4 Fahrstunden
Nachtfahrten: 3 Fahrstunden
insgesamt: 12 Fahrstunden á jeweils 45 Minuten

Bei Vorbesitz einer anderen Motorrad-Fahrerlaubnisklasse verkürzt sich die Anzahl an Sonderfahrten um die Hälfte auf insgesamt 6 Stück: Die Aufteilung ist dann wie folgt: 3 überland-, 2 Autobahn- und eine Nachtfahrt.

Prüfungsvorbereitung

Nach Absolvierung der Sonderfahrten wird der Fahrschüler in der Prüfungswoche intensiv vorbereitet. Hierbei werden einige übungsfahrten absolviert, die den Fahrschüler perfekt auf die Prüfungssituation einstellen und ihm damit ohne Probleme zum Führerschein verhelfen sollen. Zu der Prüfungsvorbereitung gehört beispielsweise gezieltes Training der Grundfahraufgaben: Abfahrkontrolle, Slalom, Ausweichen, Abbremsen, Fahren mit Schrittgeschwindigkeit, Stop and Go und Kreisfahrt.

Sollten Sie weitere Fragen zur Führerscheinklasse A1, AB oder AU haben, wenden Sie sich bitte telefonisch, persönlich oder per E-Mail an unsere Fahrschule.

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